Urheberrecht
Interessanter Beitrag von Dr. Jonas Kahl anlässlich eines Beschlusses des Landesgericht Hamburg, „dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann„.
Im September 2016 gab es bereits ein Urteil des EuGH, dass auch das „Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung sein kann, wenn auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Urhebers veröffentlicht ist.“
Ein begrüssenswerter Schritt für die Urheber von urheberrechtlich geschütztem Material, allerdings auch ein bedenklicher für beispielsweise Blog- und Website-Betreiber, da diese vermutlich in vielen Fällen nicht wissen, wie sich eine verlinkte Website finanziert und aus welchen Gründen diese betrieben wird.
Auch wenn der Fall aus Deutschland ist nehme dennoch ich an, dass auch österreichische Gerichte dem EuGH folgen werden.
Wer also selbst Inhalte erstellt oder dafür verantwortlich ist, sollte sich ein paar Minuten Zeit nehmen und den Artikel lesen (hoffe jetzt werde nicht ich für einen Link verklagt).